FÜR VERMIETER, WEG UND HAUSVERWALTUNG

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: erst das Modell klären, dann das Projekt planen.

Solarstrom im Mehrfamilienhaus gemeinsam nutzen – und den ergänzenden Strombezug individuell organisieren. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) kann dafür ein Ansatz sein. Portal Solar hilft Ihnen, Ihr Vorhaben und die offenen Fragen für die persönliche Beratung vorzubereiten.

Was bedeutet GGV im Gebäude?

Nach § 42b EnWG wird der Solarstrom einer Gebäudestromanlage den teilnehmenden Nutzern rechnerisch zugeteilt. Erzeugung und Nutzung müssen zum selben Gebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen gehören; eine Durchleitung durch das Netz ist dabei nicht vorgesehen. Die Strombezugsmengen der Teilnehmenden werden viertelstündlich gemessen.

Der vereinbarte Aufteilungsschlüssel bestimmt den Anteil innerhalb der verfügbaren Erzeugung und des jeweiligen Verbrauchs. Eine Jahresrechnung allein reicht für diese Zuordnung nicht aus. Der Anlagenbetreiber schuldet keine Vollversorgung: Jede teilnehmende Person wählt für den zusätzlichen Bedarf ihren eigenen Stromlieferanten.

Welche Entscheidungen stehen vor der Installation?

Welche Aufgaben unterscheiden die Modelle?

Die rechte Spalte beschreibt das EEG-geförderte Mieterstrommodell. Ungeförderte Mieterstromvarianten können anders gestaltet sein und brauchen eine eigene Prüfung.

Versorgung und Verantwortung vor der Technik klären
FrageGGV nach § 42b EnWGEEG-geförderter Mieterstrom
Welcher Strom wird bereitgestellt?Ein zugeteilter Anteil des örtlichen Solarstroms im selben Gebäude bzw. dessen Nebenanlage, ohne Netzdurchleitung.Solarstrom und die zusätzlich nötige Stromversorgung im Mieterstromvertrag.
Wer organisiert den ergänzenden Bezug?Die Teilnehmenden wählen ihren ergänzenden Stromlieferanten selbst.Der Mieterstromlieferant sichert auch die Versorgung bei fehlendem Solarstrom.
Was ist bei der Messung zu klären?Viertelstündliche Bezugsmessung, Aufteilungsschlüssel und Datenabläufe.Abgrenzung von Erzeugung, Liefermengen, Zusatzbezug und Einspeisung im konkreten Messkonzept.
Wer übernimmt die laufenden Aufgaben?Anlagenbetreiber und beauftragte Dienstleister: Betrieb, Aufteilung, Abrechnung und Teilnehmerwechsel klären.Betreiber, verantwortlicher Lieferant und gegebenenfalls Dienstleister: Beschaffung, Verträge, Abrechnung und Wechsel klären.
Ist ein Mieterstromzuschlag vorgesehen?Kein EEG-Mieterstromzuschlag für die Gebäudestromanlage.Nur bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen; Umfang und Inbetriebnahme des Projekts prüfen.

Wohneinheitenzahl und Jahresverbrauch allein entscheiden nicht über die Eignung. Die GGV-Regeln und die Regeln zum geförderten Mieterstromvertrag sind getrennt zu prüfen.

IHRE FRAGEN SORTIEREN

GGV oder Mieterstrom: Was passt zu Ihrem Vorhaben?

Sie müssen sich noch nicht festlegen. Gehen Sie die sieben Fragen durch und nutzen Sie die nächsten Prüfschritte für das Gespräch. Die Hilfe ordnet Ihren Beratungsbedarf; sie bestätigt weder rechtliche Eignung noch Wirtschaftlichkeit.

Zunächst festhalten, wo Erzeugung und Nutzung stattfinden sollen.
Eine verbindliche Teilnahme ist für diese Orientierung nicht nötig.
Eigener Lieferant für den Zusatzstrom oder eine gemeinsame Versorgung mit Solar- und Zusatzstrom?
Vorhandene Zähler allein bestätigen noch kein passendes Messkonzept.
Auch mit Dienstleistern braucht jede Aufgabe eine verantwortliche Stelle.
Bei Bestand: Betreiber, Inbetriebnahme und heutige Stromnutzung bereithalten.
Keine Namen oder Bewohnerdaten eingeben; es geht um den Klärungsbedarf.

Modell noch offen

Klären Sie zuerst Gebäudekonstellation und gewünschten Strombezug. Offene Antworten sind ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Beratung.

  • Erzeugungsort und teilnehmende Einheiten abgrenzen.
  • Ergänzenden Strombezug und verantwortliche Rollen besprechen.
  • Zählerbestand und mögliche laufende Aufgaben prüfen.

Die Antworten bleiben auf dieser Seite und werden nicht gespeichert oder übertragen. Zum Solar-Check wird ausschließlich das angezeigte Beratungsthema übernommen. Dort können Sie es ändern oder entfernen.

Offene Modellwahl besprechen ↗

Welche Kosten gehören in die Vorbereitung?

Trennen Sie einmalige Investition und wiederkehrende Leistungen. Zum Anlagenpreis können Bestandsaufnahme, Planung, Dach- und Elektroarbeiten, Anpassungen an der Zähleranlage sowie Einrichtung der Mess- und Aufteilungsprozesse kommen. Laufend sind Messstellenbetrieb, Datenverarbeitung, Abrechnung, Wartung und Teilnehmerwechsel zu klären.

Fragen Sie jeweils nach Umfang, Kostenträger und Abrechnungseinheit: pro Gebäude, Anlage oder teilnehmender Einheit. Bei vorhandener PV gehören heutiges Betriebskonzept, Anlagenzustand und mögliche Umstellungskosten dazu. Ein Speicher ersetzt die Modell- und Messplanung nicht. Weitere Positionen stehen im Kostenratgeber für Mehrparteienprojekte.

Für die Gebäudestromanlage gibt es keinen EEG-Mieterstromzuschlag. Andere Finanzierungs- oder Vergütungsfragen sind gesondert zu prüfen; aus dem Begriff GGV folgt keine Förderzusage. Zum Überblick über Förderung und Gebäudemodelle.

Das reicht für das erste Gespräch

Wie unterstützt Portal Solar?

Unsere persönliche Erstberatung beginnt mit Ihren Fragen und dem Projektstand. Wir unterstützen die Vorbereitung einer passenden Anfrage an einen Fachbetrieb. Planung, Messstellenbetrieb, Stromlieferung und Abrechnung sind gesondert zu klärende Rollen; eine Übernahme dieser Aufgaben durch Portal Solar ist damit nicht vereinbart.

Ihr GGV-Vorhaben persönlich besprechen

Das Thema wird im Solar-Check sichtbar vorausgewählt. Sie können es ändern, auf „Modell noch offen“ setzen oder entfernen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

GGV-Beratung anfragen ↗

Portal Solar ist eine Marke der Energie Nordrheinwestfalen, betrieben von der Energie Nordrhein Westfalen GmbH. Wir nehmen Ihr Vorhaben auf und besprechen es persönlich. Für eine Vermittlung prüfen wir verfügbare Fachbetriebe; eine vollständige Marktabdeckung oder Partnerverfügbarkeit ist damit nicht zugesagt. Vor der Weitergabe an einen konkret benannten Fachbetrieb holen wir Ihre gesonderte Zustimmung ein. Eine Vermittlung kann durch den Fachbetrieb vergütet werden.

Amtliche Grundlagen

Fachlicher Stand: 28. Oktober 2026. Vertragsgestaltung, Messkonzept und Fördervoraussetzungen sind für das konkrete Vorhaben zu prüfen.