Mieterstrom im Mehrfamilienhaus: Wer übernimmt welche Aufgabe?
Für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen beginnt ein Mieterstromprojekt mit der Rollenklärung. Wer betreibt die Anlage, wer liefert Strom und wer kümmert sich um Messung und Abrechnung? Bereiten Sie mit Portal Solar die richtigen Fragen für Ihr Gebäude vor.
Mieterstrom ist nicht immer dasselbe Vertragsmodell
Beim EEG-geförderten Mieterstrom nach § 42a EnWG umfasst der Mieterstromvertrag auch die Stromversorgung, wenn die örtliche Solaranlage nicht genug produziert. Der verantwortliche Mieterstromlieferant organisiert diesen Zusatzbezug. Die Teilnehmenden benötigen dafür keinen weiteren Stromliefervertrag.
Daneben bestehen ungeförderte Mieterstromvarianten. Die besonderen Regeln des geförderten Modells gelten nicht pauschal für jede solche Konstellation. Lassen Sie sich das angebotene Modell, seine Vertragsgrundlage und die verantwortliche Lieferrolle konkret benennen. Die Bundesnetzagentur unterscheidet geförderte und andere Mieterstrommodelle.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) setzt anders an: Sie teilt örtlichen Solarstrom zu; der ergänzende Strombezug bleibt bei den Teilnehmenden. Wenn Ihre Modellwahl noch offen ist, hilft der Vergleich von GGV und gefördertem Mieterstrom.
Sechs Aufgaben vor dem Start zuordnen
- Entscheidung und Teilnahme: Wer darf über Dach und Anlage entscheiden? Welche Beschlüsse oder Beauftragungen fehlen? Teilnahmebereitschaft zunächst ohne personenbezogene Bewohnerlisten erfassen.
- Anlagenbetrieb: Wer trägt Investition, Wartung und Störungsbearbeitung? Bei bestehender PV die bisherigen Verträge, Inbetriebnahme und Nutzung klären.
- Stromlieferung: Wer übernimmt im geförderten Modell Solar- und Zusatzstromlieferung und die dazugehörigen Pflichten? Der Betreiber kann dafür je nach Modell einen Dritten einbinden.
- Messung: Wer plant das Messkonzept, stimmt die Zähleranlage ab und verantwortet die Messdaten? Ein Anlagenangebot allein beantwortet diese Fragen nicht.
- Abrechnung und Wechsel: Wer erstellt Stromabrechnungen, betreut Ein- und Auszüge, bearbeitet Rückfragen und hält Daten aktuell?
- Verträge und laufende Verantwortung: Leistungen, Fristen, Kosten und Vertretung bei Ausfall festhalten. Auch ausgelagerte Aufgaben brauchen eine eindeutige Zuordnung.
Was müssen die Teilnehmenden wissen?
Für das geförderte Modell gehören Vertragsbedingungen und Verbraucherschutz zur Planung. Der Mieterstromvertrag darf grundsätzlich nicht mit dem Wohnraummietvertrag verbunden werden; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Vertragslaufzeit, Kündigung, Preisgrenzen und Abrechnung müssen zur konkreten Konstellation passen. Grundlage ist § 42a EnWG.
Klären Sie früh, wie Interessierte informiert werden, wie nicht teilnehmende Einheiten versorgt bleiben und wer bei einem Wechsel Ansprechpartner ist. Eine Entscheidung über die PV-Anlage ersetzt nicht automatisch die individuellen Versorgungsverträge.
Kosten und Förderung getrennt prüfen
Zum einmaligen Budget zählen neben PV und Montage die Bestandsaufnahme, Planung, Zähler- und Elektroarbeiten sowie die Einrichtung der Liefer-, Mess- und Abrechnungsabläufe. Im laufenden Betrieb sind Wartung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Kundenbetreuung und beim geförderten Modell auch die Beschaffung des Zusatzstroms zu berücksichtigen.
Fragen Sie, welche Kosten mit der Teilnehmerzahl variieren, was bei Leerstand oder geringerer Beteiligung passiert und wer zusätzliche Arbeiten trägt. Verbindliche Zahlen brauchen ein konkretes Leistungsangebot und nachvollziehbare Annahmen; ein Eigenheim-PV-Rechenbeispiel ist dafür keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Ein Mieterstromzuschlag kommt nur bei erfüllten Voraussetzungen in Betracht. § 21 EEG und die Bundesnetzagentur zu Mehrparteiengebäuden sind der Ausgangspunkt. Inbetriebnahme, Lieferweg und Abgrenzung der Strommengen gehören in die Prüfung. Förderung und mögliche Einspeisevergütung getrennt ausweisen; Portal Solar verspricht keinen Fördersatz oder Ertrag.
Ein Gesprächsplan statt vorschneller Festlegung
- Gebäude und ungefähre Einheitenzahl benennen; Ihre Rolle und den Stand der Abstimmung festhalten.
- Vorhandene PV, bekannte Zählerstruktur und bereits vorliegende Planungen notieren.
- Entscheiden, ob gemeinsame Solar- und Zusatzstromlieferung geprüft werden soll oder die Modellwahl offen ist.
- Für jede der sechs Aufgaben einen Zuständigen oder ausdrücklich „noch offen“ notieren. Dienstleister und Leistungsumfang erst konkret prüfen.
Mit sieben Fragen GGV, Mieterstrom und offene Modellwahl sortieren ↗
Von Ihren Fragen zur persönlichen Beratung
Portal Solar nimmt Ihr Vorhaben auf und bespricht mögliche nächste Schritte. Welche Fachbetriebe und Leistungen verfügbar sind, prüfen wir für Ihr Projekt. Die Anfrage beauftragt weder eine Stromlieferung noch Messstellenbetrieb oder Abrechnung durch Portal Solar. Über eine Vermittlung und die Weitergabe an einen benannten Fachbetrieb entscheiden Sie gesondert.
Mieterstrom für Ihr Gebäude besprechen
Das Beratungsthema ist im Solar-Check änderbar. Ihre Rolle, Einheitenzahl, vorhandene PV und Projektstand können Sie dort kurz ergänzen; unbekannte Angaben sind zulässig.
Mieterstrom-Beratung anfragen ↗Portal Solar ist eine Marke der Energie Nordrheinwestfalen, betrieben von der Energie Nordrhein Westfalen GmbH. Wir nehmen Ihr Vorhaben auf und besprechen es persönlich. Für eine Vermittlung prüfen wir verfügbare Fachbetriebe; eine vollständige Marktabdeckung oder Partnerverfügbarkeit ist damit nicht zugesagt. Vor der Weitergabe an einen konkret benannten Fachbetrieb holen wir Ihre gesonderte Zustimmung ein. Eine Vermittlung kann durch den Fachbetrieb vergütet werden.
Amtliche Grundlagen
Fachlicher Stand: 28. Oktober 2026. Vertragsgestaltung, Messkonzept und Fördervoraussetzungen sind für das konkrete Vorhaben zu prüfen.